1 Allgemeines
1.1 Lesbarkeit dieser Seite
- Um die Lesbarkeit zu erhöhen ist diese Bestimmung im Allgemeinen in männlicher Form gehalten. Dabei sind alle Teilnehmenden gemeint männlich, weiblich und divers. Bei Geschlechterspezifischen Wertungen ist dann jeweils die männliche/weibliche Form gewählt.
1.2 Offenheit
- Das Spätzles-Race Bodelshausen ist offen für alle Hobby-, Freizeit- und Amateurradsportler inkl. lizensierte Amateurradsportler, sofern diese nicht in Besitz einer Elite-Amateur-Lizenz des BDR oder höhergestellter Lizenz sind bzw. eine Lizenz dieser entsprechenden Einstufung bei ausländischen Teilnehmern.
- Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich. Jeder Teilnehmer bestätigt bei seiner Anmeldung, dass er keinerlei leistungsfördernde Medikamente zu sich genommen hat bzw. zu sich nimmt, die auf der Verbotsliste der NADA 2022 stehen. Personen, die in den letzten 5 Jahren einen Dopingverstoß begangen haben oder an einem solchen beteiligt waren, sei es als aktiver Sportler oder in anderer Funktion, sind nicht startberechtigt. Dies gilt auch, wenn ein entsprechendes Dopingverfahren noch anhängig ist. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Teilnehmer in der Lage ist, die Anstrengungen im Rahmen der Veranstaltung ohne gesundheitliche Gefährdung zu bewältigen und dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen eine Teilnahme an einer radsportlichen Aktivität mit hohem eigenverantwortlichem Sicherheitshandeln besteht.
- Jeder Teilnehmer hat eine eigene Privathaftpflichtversicherung bzw. hat sich ggf. vor Beginn der Teilnahme am Spätzles-Race Bodelshausen um einen solchen Abschluss zu bemühen. Es handelt sich um eine Sportveranstaltung, die mit den sporttypischen Gefahren für Leben, Körper und Gesundheit verbunden ist. Junioren/Jugend/Schüler-Lizenzfahrer sind gemäß den BDR-Regularien leider nicht startberechtigt.
2 Zeitplan für Sonntag, 30.06.2024
- 07:30 - 12:00 Uhr
- Ausgabe der Startunterlagen bei Start/Ziel Nur gegen Vorlage der Anmeldebestätigung. Nachmeldungen bei Verfügbarkeit von Startplätzen möglich. Keine Ummeldung bzgl. Strecke mehr möglich!
- 10:25 Uhr
- 11:50 Uhr
- Beginn Zieleinlauf Spätzles-Race 1
- 12:00 Uhr
- Siegerehrung Spätzles-Race 1
- 12:15 Uhr
- 12:25 Uhr
- Zieleinlauf Anfängerrennen 1
- 12:30 Uhr
- 12:45 Uhr
- Zieleinlauf Anfängerrennen 2
- 13:00 Uhr
- Siegerehrungen Anfängerrennen
- 13:15 Uhr
- 15:15 Uhr
- Beginn Zieleinlauf Spätzles-Race 2
- 15:30 Uhr
- Siegerehrung Spätzles-Race 2
3 Strecken
3.1 Spätzles-Race 1 (54 km) und Spätzles-Race 2 (81 km) Strecke
- Die Strecken führen auf einem Rundkurs über 4,5 km mit ca. 40 hm pro Runde. Die Strecke kann im Internet unter www.rvbodelshausen.de eingesehen werden
4 Teilnahmebedingungen
- Alle Hobby-, Breiten- und Freizeitradsportler sind teilnahmeberechtigt. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
- Grundvoraussetzung für die Teilnahme einer minderjährigen Sportler ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Diese ist durch die Unterschrift der Erziehungsberechtigten zu dokumentieren und bei der Startunterlagenausgabe einzureichen. Den Erziehungsberechtigten steht es frei, sich gegenseitig mit der Abgabe der Einwilligungserklärung im Namen des anderen zu bevollmächtigen, sodass ein Erziehungsberechtigter die Einwilligungserklärung im eigenen Namen und auch in Vertretung für den anderen abgeben kann.
- Startberechtigt sind alle Fahrer, welche ordnungsgemäß und fristgerecht angemeldet sind, den Startbeitrag bezahlt haben, im Besitz Ihrer Startunterlagen sind sowie fristgemäß den Platz im Start-/Zielbereich eingenommen haben.
4.1 Anmeldung und Anmeldeschluss
- online und Bezahlung bis zum 23.06.2024, bzw. Nachmeldung vor Ort sofern Teilnehmerlimit nicht überschritten.
4.2 Startgeld 54 km Strecke (12 Runden)
- Bis 10.04. 21,00 €
- Bis 13.05. 25,00 €
- Bis 29.05. 29,00 €
4.3 Startgeld 81 km Strecke (18 Runden)
- Bis 10.04. 31,00 €
- Bis 13.05. 35,00 €
- Bis 29.05. 39,00 €
4.4 Teamanmeldungen
- Eine Anmeldung als Gruppe Frauen-, Männer- oder gemischte Gruppen können ab einer Anzahl von 3Personen gemeldet werden. Der Preis für einen Startplatz in der Gruppe bleibt über den kompletten Anmeldezeitraum bei R1 21,00 €/R2 31,00 € pro Startplatz.
4.5 Nachmeldung
- sofern Teilnehmerlimit nicht übrschritten.
4.6 Rücktritt und Ausfall
- Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt er vorher ihre Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter und der Veranstaltungsleitung, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Ausnahme: Die Teilnehmer tritt innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldedatum, jedoch spätestens bis zum offiziellen Anmeldeschluss am 23.06.2024 in schriftlicher Form vom Start zurück.
5 Wettkampfbestimmengen
5.1 Allgemeingültige Bedingungen für Teams
- Ein Team besteht aus mindestens 3 Fahrer ohne vorgeschriebene Altersstruktur. Das Verhältnis von Geschlecht und Alter der Mannschaftsmitglieder ist dabei unerheblich. Alle Teammitglieder müssen die gleiche Streckenlänge fahren.
5.2 Fairness Apell
- Von den Teilnehmern an dem Spätzles-Race Bodelshausen wird erwartet, dass sie weder auf verbotene Substanzen noch auf verbotene Methoden zurückgreifen, um sich einen sportlichen oder sonst wie gearteten Vorteil zu verschaffen.
6. Leistungen für die Teilnehmer des Spätzles-Race Bodelshausen
- Gesperrte Straßen
- Ergebnislisten und Urkunden online
- Siegerehrung vor Ort
- Fahrzeitmessung mit Transponder System
- Medizinischer Notdienst durch DRK.
- Rabatt (5,00 €) für alle erwachsenen Linzenzfahrer im Württembergischen Radsportverband mit einer WTB- Lizenz-Nummer
- Die Zuteilung zu einer Altersklasse erfolgt in Abhängigkeit vom Geschlecht und Geburtsjahr des Teilnehmers.
7.1 Männliche Altersklassen
- In den männlichen Altersklassen werden alle Sportler in folgender Weise eingeteilt
- "Männer" umfasst alle Fahrer der Jahrgänge 2008 – 1964
- "Senioren" umfasst alle Fahrer der Jahrgänge 1963 und älter
7.2 Weibliche Altersklassen
- In den weiblichen Altersklassen werden alle Sportlerinnen in folgender Weise eingeteilt:
- "Frauen" umfasst alle Fahrerinnen der Jahrgänge 2008- 1964
- "Seniorinnen" umfasst alle Fahrerinnen der Jahrgänge 1963 und älter
7.3 Gesamteinzelwertung
- Bei der Gesamteinzelwertung wird zwischen männlichen und weiblichen Teilnehmern und der Renndistanz unterschieden. Daraus ergeben sich für jede Renndistanz eine Gesamteinzelwertung männlich“ und eine „Gesamteinzelwertung weiblich“.
- In den Gesamteinzelwertungen nach vorstehendem Absatz werden alle Starter eines Jedermannrennens unabhängig von Alter und Teamzugehörigkeit zusammen gelistet. Der erstplazierte Teilnehmer führt diese Auflistung an, der letztplatzierte Teilnehmer schließt sie ab.
- Mit dem Zieleinlauf des Erstplatzierten endet das jeweilige Rennen. Überrundete Fahrer werden mit Rundenrückstand gewertet.
7.4 Altersklassenwertung
- In den Altersklassenwertungen wird zwischen männlichen und weiblichen Teilnehmern, der Renndistanz und der Altersklasse unterschieden. Die Einteilung der Altersklassen ist in Punkt 7.1 und 7.2 geregelt.
7.5 Württembergische Meisterschaft
- Im Rahmen des Spätzles-Race Bodelshausen werden die Württembergische Meisterschaften in der Jedermann Klasse durchgeführt.
- Im Rennen 1 sind dies die Frauen, sowie die Männer die Jahrgänge 1964 und älter.
- Im Rennen 2 sind dies die Männer der Jahrgänge 1965 bis 1984 und die Jahrgänge 1985 bis 2007.
- Titel: Württembergischer Meister der Jedermannklasse.
- Medalien für die jeweiligen Wertungsklassen für Patz 1-3
8. Zeitmessung, Transponder
- Die Zeitmessung erfolgt elektronisch mittels Transpondertechnik. Der Transponder wird mit den Startunterlagen ausgegeben und muss den Vorschriften entsprechend angebracht werden. Ohne Transponder ist eine Teilnahme nicht möglich!
- Die nicht überrundeten Teilnehmer werden nach der Reihenfolge des Zieleinlaufs und Fahrzeit gewertet.
- Die überrundeten Teilnehmer werden anhand des Zieleinlaufs + Anzahl der Überrundungen gewertet.
- Die Wertung in den Altersklassen erfolgt grundsätzlich nach Nettozeiten.
9 Siegerehrung
- Die Siegerehrung erfolgt ca. 15 Minuten nach dem Zieleinlauf.
10 Preise
10.1 Sachpreise Rennen 1
- Frauen Plätze 1-3
- Männer Plätze 1-3
- Seniorin (ab Jahrgang 1974) Platz 1
- Senior (ab Jahrgang 1964) Platz 1
- Teamwertung Platz 1
10.2 Sachpreise Rennen 2
- Männer Plätze 1-3
- Teamwertung Platz 1
11. Fahrrad und Zubehör
11.1 Allgemeines
- Zur Teilnahme am Spätzles-Race Bodelshausen ist jedes technisch einwandfreie Fahrrad zugelassen.
- Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Rades selbst verantwortlich. Insbesondere sind dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten.
- Teilnehmer, denen erst nach erfolgtem Start die Nutzung regelwidriger Fahrräder nachgewiesen wird, werden aus dem Rennen genommen und disqualifiziert.
- Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht.
11.2 Spezielle Regelungen
- Das nachfolgend aufgelistete Material ist beim Spätzles-Race Bodelshausen ausdrücklich nicht zugelassen:
- Scheibenräder vorn und/oder hinten
- Packtaschen und andere Zuladungen
- Lenkeraufsätze aller Art (ausgenommen MTB bar ends)
- Handbikes, Einräder, Sitz- und Liegeräder, E-Bikes, Tandems
- Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker
- Fahrradanhänger aller Art
- Trinkflaschen aus Aluminium, Glas oder aus anderen Materialien, die sich nicht leicht verformen lassen bzw. zerbrechlich sind
11.3 Helmplicht, Bekleidung, Startnummer
- Es besteht ausnahmslos Helmpflicht!
- Für die Art der Bekleidung gibt es keine gesonderten Vorschriften, sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen. Es ist nicht gestattet mit freiem Oberkörper zu fahren.
- Die Startnummern dienen der Identifikation der Teilnehmer. Sie sind gut sichtbar, zuverlässig und in voller Größe auf dem Rücken, in Höhe der Trikottaschen bzw. der Lenden zu befestigen.
12 Rennbestimmungen
12.1 Verpflegung während des Rennens
- Bei dem Spätzles-Race Bodelshausen wird es auf der Strecke keine Verpflegungspunkte geben.
- Eine Versorgungsbereich 200m nach dem Start-/Ziel wird eingerichtet
- Eine Versorgung aus Begleitfahrzeugen ist nicht erlaubt.
12.2 Aufgabe oder Unterbrechung des Rennens
- Ist ein Teilnehmer gezwungen, durch technischen Defekt, körperliche Beschwerden etc. das Rennen zu unterbrechen oder zu beenden, so hat er dies der Rennleitung anzuzeigen.
- Die ärztliche Notversorgung auf der Strecke ist für die Teilnehmer durch das vor Ort befindliche DRK gewährleistet.
12.3. Allgemeine Fahrordnung
- Kein Teilnehmer darf einen anderen Teilnehmer am Vorbeifahren oder an der Entfaltung der vollen Geschwindigkeit hindern. Abdrängen, Auflegen, Abschieben oder Abziehen zum Zwecke des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils oder sonstige Behinderungen wie plötzliches Verlassen der Fahrlinie sowie Abstoppen während oder im Auslauf des Rennens ohne Notwendigkeit wird geahndet.
- Den Teilnehmern ist es verboten, sich der Führungsdienste von motorisierten Fahrzeugen zu bedienen, sich an diesen festzuhalten oder von ihnen abzuziehen. Dies gilt auch nach Stürzen oder Defekten.
- Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht von Polizei, Feuerwehr oder anderer Sanitätsdienste haben stets Vorrang und sind von allen Teilnehmern durch Befahren der rechten Fahrbahnhälfte unverzüglich vorbei zu lassen.
- Der Veranstalter behält sich vor, das Spätzles-Race Bodelshausen vorübergehend zu neutralisieren, sollte dies die Rennsituation erfordern.
- Das Wegwerfen von Abfällen, leeren Trinkflaschen oder sonstigen Gegenständen ist verboten.
12.4 Materialwechsel / Defektbehebung
- Ist eine Defektbehebung notwendig, ist dies innerhalb des Materialdepots (200m hinter Start-Ziel) zu beheben. Defekte oder Pannen sind der Rennleitung zu signalisieren.
13 Haftungsausschluß
- Die Teilnahme am Spätzles-Race Bodelshausen erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Die Teilnehmer erklären durch ihre Anmeldung, dass die spezifischen Gefahren eines Jedermann-Straßenrennens bekannt sind. Mit dem Startantritt erklärt der Teilnehmer, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen ihre Teilnahme bestehen.
- Der Teilnehmer bestätigt mit ihrer Anmeldung ausreichend versichert zu sein.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke, Wertgegenstände und Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer, die nicht ihm zur Verwahrung übergeben wurden. Sie sollten daher entsprechend versichert sein. Für zur Verwahrung abgegebene Gegenstände haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Eine Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
14 Veranstalter/Organisation
- Radfahrerverein "Wanderlust" Bodelshausen 1922 e.V.
72411 Bodelshausen
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.rv-Bodelshausen.de
15 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.